Neue Kursgewinnsteuer

steuer Mit 1.4.2012 startete die neue Kursgewinnsteuer. Seit diesem Zeitpunkt hebt der Fiskus auf alle Kursgewinne von Wertpapieren (sogenannte „Neubestände“ – das sind Anschaffungen von Aktien und Wertpapierfonds, die ab dem 1.1.2011 entgeltlich erworben worden sind, bzw. Käufe von sonstigen Wertpapieren und verbrieften Derivaten, die ab dem 1.4.2012 erworben werden), unabhängig von der Behaltedauer, 25 % Steuer ein.
   
 Die Eckpunkte im Überblick 
 icon  Kursgewinnsteuer ersetzt Spekulationssteuer
 icon  Keine Doppelbesteuerung bei Fonds
 icon  Automatischer Verlustausgleich durch die Depotbank
 

Spekulationssteuer fällt
Mit dem Inkrafttreten der neuen Kursgewinnsteuer gilt die Spekulationsfrist nur noch für Aktien und Wertpapierfonds, die ab dem 1.1.2011 erworben wurden und noch vor dem 1.4.2012 mit Gewinn verkauft wurden. Damit wurde die Spekulationsfrist übergangsmäßig auf 15 Monate verlägert. Alle Aktien- und Wertpapierfondskäufe, die ab dem 1.1.2011 getätigt wurden und ab dem 1.4.2012 mit Gewinn verkauft werden fallen somit unter die neue Kursgewinnsteuer. Dadurch müssen Kursgewinne dieser Wertpapiere mit 25 % KESt versteuert werden.

Anleihen, Zertifikate und Derivate fallen erst bei Erwerb ab dem 1.4.2012 unter die neue Kursgewinnsteuer.

 

Keine Doppelbesteuerung bei Wertpapierfonds
Die Besteuerung von Wertpapierfonds wird auf zwei Ebenen abgewickelt. Die erste Ebene betrifft bestimmte Erträge, die innerhalb des Fonds erzielt wurden, die zweite Ebene umfasst den Verkauf der Fondsanteile des Anlegers.

Wer als Anleger einen Fonds ab dem 1.1.2011 gekauft hat muss einen späteren Veräußerungsgewinn mit 25 % KESt versteuern. Dieser Veräußerungsgewinn wird aber automatisch um jene Erträge, die bereits innerhalb des Fonds versteuert wurden bereinigt. Somit erfolgt auch keine Doppelbesteuerung. Die als Anleger müssen keine aktive Handlung setzten, da die Steuer automatisch von der Depotbank an das Finanzamt abgeliefert wird.

 

Automatischer Verlustausgleich der Depotbank
Ab 2013 ist die depotführende Bank verpflichtet einen automatischen Verlustausgleich für alle bei ihr geführten Depots durchzuführen. Wenn ein Anleger mehrere Depots bei verschieden Banken hat, kann der Verlustausgleich depotübergreifend nur im Zuge der persönlichen Einkommenssteuererklärung erfolgen. Um die steuerliche Abwicklung für Sie als Anleger möglichst einfach zu gestalten ist es somit durchaus sinnvoll sämtliche Depots nur mehr bei einer Bank zu führen.

 

 Detaillierte Informationen zur neuen Kursgewinnsteuer:
 Download "Kundenfolder Kursgewinnsteuer NEU" icon Link

Wichtiger Hinweis:
Zum Budgetbegleitgesetz 2011 und dem Abgabenänderungsgesetz 2011 liegen noch keine Stellungnahmen oder Erlässe seitens des Bundesministeriums für Finanzen vor. Außerdem sind in einzelnen Punkten gesetzlichen Anpassungen noch vor dem 1.4.2012 nicht auszuschließen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es noch zu Änderungen gegenüber, den in dieser Unterlage dargestellten, steuerlichen Informationen kommt. Die in der Unterlage enthaltenen steuerlichen Informationen sind unverbindlicher und allgemeiner Natur und beziehen sich nicht auf die steuerliche Behandlung eines bestimmten Kunden. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein bzw. rückwirkende Auswirkungen haben. Anleger sollten sich bei Ihrem Steuerberater über die neuen steuerlichen Regelungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Veranlagung informieren. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten sich Anleger über die Details und Emissionsbedingungen der betreffenden Wertpapiere sowie die mit ihnen verbundenen Risiken informieren. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden. Stand per 1.4.2012

Diese Information ist eine Marketingmitteilung und wurde von der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (im folgenden kurz „RLB NÖ-Wien“) zu unverbindlichen Informationszwecken erstellt. Sie ist keine Finanzanalyse und stellt weder Anlageberatung, noch ein Angebot oder eine Empfehlung bzw. eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Diese Information ersetzt nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen teilweise erhebliche Risiken bergen.
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